So funktioniert die perfekte Rettungsgasse

30.01.2019
In den Medien und auf Bannern auf Autobahnbrücken vielfach erklärt – noch immer schlecht umgesetzt!

Die Rettungsgasse

Warum sollen (müssen) Sie bereits bei stockendem Verkehr mindestens 5 Meter, also etwa eine Fahrzeuglänge, Abstand zum Vordermann halten?

  • Kommt es zum Stau, haben Sie so genügend Platz, um nach rechts oder links fahren zu können und so die Rettungsgasse zu bilden!
  • Wird die Rettungsgasse erst dann gebildet (bzw. es versucht), wenn Sie die Einsatzfahrzeuge bereits im Rückspiegel sehen oder diese hören, können bereits wertvolle Sekunden verstreichen!

Auf einer zweispurigen Fahrbahn fahren die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur nach links, die auf der rechten nach rechts.

Bei mehr als zwei Fahrspuren fahren die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur nach links und die Fahrzeuge auf ALLEN ANDEREN Spuren nach rechts.

Führen Sie dabei keine unnötigen Spurwechsel mehr durch, wenn der Verkehr bereits stockt!
Sie „gewinnen“, wenn überhaupt, nur Sekunden, gefährden dadurch aber andere und sorgen unter Umständen für eine Blockade der Rettungsgasse, wenn es gerade in dem Moment, in dem Sie den Spurwechsel durchführen wollen, plötzlich nicht mehr weiter geht!

Die Rettungsgasse darf NUR von Einsatzfahrzeuge befahren werden!
Wird Sie von „Nicht-Einsatzfahrzeugen“ benutzt, droht ein Bußgeld von 100 €, wird dabei ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet 120 €, kommt es zu einem Unfall 145 €.
In allen drei Fällen gibt es zusätzlich 1 Punkt in Flensburg!

Fahren Sie also auch als Zweiradfahrer NICHT durch die Rettungsgasse!
Gerade in der warmen Jahreszeit mag es in der dicken Lederkombi im Stau schnell unangenehm werden. Bedenken Sie aber – „vorne“ an der Vollsperre ist es genauso warm wie „hinten“ im Stau!

Folgende Konsequenzen und Bußgelder drohen, wenn Sie die Rettungsgasse nicht bilden:

Einsatzfahrzeug mit Blaulicht keine freie Bahn geschaffen

ohne Gefährdung
ohne Sachbeschädigung

2 Punkte
240 € Bußgeld
1 Monat Fahrverbot

 

mit Gefährdung
ohne Sachbeschädigung

2 Punkte
280 € Bußgeld
1 Monat Fahrverbot

 

mit Gefährdung
mit Sachbeschädigung

2 Punkte
320 € Bußgeld
1 Monat Fahrverbot

Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (m. Ergänzung v. 19.10.2017)

Denken Sie aber auch an die Verletzten an der Unfallstelle, die Ihnen dankbar sind, wenn die Rettungskräfte schnellstens helfen können.

Auch Sie wünschen sich schnelle Hilfe, sollten Sie einmal in ein Unfallgeschehen verwickelt sein!

(Unser Dank gilt Antenne Bayern für die Erlaubnis zur Verwendung des Bild-/Videomaterials)