Rauchwarnmelder: Er piepst – was nun???

03.10.2018

Aus aktuellem Anlass haben wir diese Info verfasst.

(jf/tw) Am 1. Oktober hörte einer unserer Kameraden aus einer Wohnung, vermutlich im gleichen Stockwerk, das Piepsen eines Rauchwarnmelders.

Wie Sie es vielleicht aus eigener Erfahrung kennen, schaltet man diesen umgehend ab, wenn dieser z.B. durch ungefährlichen Rauch beim Braten oder Dampf beim Kochen ausgelöst wird.

In diesem Fall aber war er bereits eine Minute lang zu hören, weshalb sich der Kamerad entschloss, nach der Ursache zu suchen, denn es war ja denkbar, dass der Melder in einer Wohnung ausgelöst hat, in der gerade niemand zu Hause ist.

Tatsächlich wurde das Piepsen 4 Wohnungen weiter auf der gleichen Etage lokalisiert und auf energisches Klingeln wurde auch geöffnet.

In der leicht verqualmten Wohnung befand sich eine Mutter mit ihrem Kind und die Dame hatte bereits mit dem Lüften begonnen.

Nachdem kein Feuer festgestellt und die Situation so eingeschätzt wurde, dass die Rauchentwicklung nicht so stark war, dass die Wohnung umgehend hätte verlassen werden müssen, stellte unser Kamerad zunächst durch den üblichen Druck auf die Mitte des Melders den Warnton ab.

Die Bewohnerin erklärte, dass bei ihrer Mikrowelle in der Küche ein technischer Defekt aufgetreten war, während sie sich nur wenige Minuten in einem anderen Raum um ihr Kind gekümmert hatte.

Nachdem die Mikrowelle vom Stromnetz genommen und weiter gelüftet wurde, wurde der Dame noch erklärt, dass das Gerät auf keinen Fall wieder in Betrieb genommen werden darf.

Somit ist dieser Fall äußerst glimpflich ausgegangen.

„Ungewöhnlich“ war hier aber, dass der Rauchwarnmelder in einem Mehrparteien-Wohnhaus nebst Gewerbebetrieb im Erdgeschoss nur von einer Person im Haus wahrgenommen wurde (oder nur eine Person auf das Piepsen reagiert hat).

Dabei spielt es keine Rolle, dass die wahrnehmende Person Mitglied der Feuerwehr Schwaig ist.

Hört man einen Rauchwarnmelder, muss JEDER reagieren!

WIE VERHALTEN SIE SICH NUN RICHTIG?

  • Versuchen Sie festzustellen, in welcher Wohnung der Melder ausgelöst hat
  • Erkennen Sie dann bereits aus der Wohnung dringenden Rauch und/oder hören Sie Hilferufe, rufen Sie SOFORT die Feuerwehr unter der Rufnummer 112 an, bevor Sie irgendetwas anderes tun!
  • Begeben Sie sich NICHT in verqualmte Räume => durch die giftigen Gase können Sie bereits nach wenigen Sekunden das Bewusstsein verlieren!
    HOLEN SIE NACHBARN / MITBEWOHNER ZUR HILFE! Diese können auch dabei helfen, weitere Bewohner zum Verlassen der Wohnungen zu bewegen, wenn dies erforderlich ist.
  • Lässt sich eine Tür nicht öffnen, können Sie verhindern, dass andere Wohnungen und vor allem das Treppenhaus verqualmt werden, was die Rettungsarbeiten weiter erschweren würde.
    Legen Sie dazu befeuchtete Decken, Tücher oder Kleidungsstücke vor die Tür bzw. an die Türritzen.
  • Verlassen Sie dann den Bereich, merken sich aber die wichtigen Details wie Lage der Wohnung (z.B. 1. Stock, 3. Tür rechts, bei Familie Mustermann).
  • Warten Sie das Eintreffen der Feuerwehr ab und teilen Sie sofort die Details mit.

WICHTIG!

Auch wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich nun um angebranntes Kochgut oder tatsächlich einen Brand handelt – wenn niemand öffnet oder reagiert => RUFEN SIE DIE FEUERWEHR (112) !!!

In einem solchen Fall haben Sie dann nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und alles richtig gemacht – keinesfalls müssen Sie befürchten, mögliche Kosten für den Feuerwehreinsatz übernehmen zu müssen!

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